RESERVIERUNG. Telefonische Buchungen sind während der Öffnungszeiten der Rezeption möglich. Eine Reservierung ist immer erforderlich. Platzwünsche werden berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Die direkte Online-Buchung ist ein verbindlich abgeschlossener Vertrag mit der Camping- & Ferienpark Teichmann GmbH & Co. KG. Wir behalten uns vor, auch bereits reservierte Stellplätze und Unterkünfte auf andere Stellplätze oder Unterkünfte der gleichen Kategorie umzubuchen.


BUCHUNG. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen – gleich welcher Art- sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Sie erhalten in jedem Fall eine schriftliche Buchungsbestätigung. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung rückbestätigen Sie bei Gruppenbuchungen und Ferienhausbuchungen bitte innerhalb von 5 Tagen durch eine einfache Zusage per Mail. Werden mehrere Plätze und/oder Unterkünfte auf einem Namen reserviert, entsteht dabei eine Gesamtrechnung. Diese können im Nachhinein nicht mehr aufgeteilt werden. Wird eine separate Rechnung / Zahlung gewünscht, müssen weitere Reservierungen auf weitere Namen abgeschlossen werden.


ANREISE. In der Buchungsbestätigung angegebene An- und Abreisetermine sind verbindlich. Der Stellplatz steht Ihnen ab 12.00 Uhr, das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anmeldung ist in der Hauptsaison von Montag bis Sonntag von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr besetzt und in der Nebensaison von 9.00 bis 17.00 Uhr. Von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist Ruhezeit. Auf dem gesamten Platzgelände besteht zu dieser Ruhezeit Fahrverbot. Es gilt die StVO.


PREISE & PREISAUSKUNFT. Es gelten immer die für den Aufenthaltszeitraum gültigen Preislisten. Die Preise für das folgende Jahr erscheinen Ende des Jahres. Diese können über unser Online-Buchungstool oder die Rezeption in Erfahrung gebracht werden. Die mitgesendeten Kostenaufstellungen sind unverbindlich und beinhalten die Preise des laufenden Jahres. Die Online-Anfrage über die Funktion der Website www.camping-teichmann.de  „Preis berechnen“ versteht sich als unverbindliche Preisauskunft. Bei Reservierungen, die sich auf einen Aufenthalt im darauffolgenden Kalenderjahr beziehen, sind Veränderungen im Preis und im Inhalt des Angebots ausdrücklich möglich. Die zu einem anderen Zeitpunkt via Online-Formular eingeholten Preise können deshalb nicht garantiert werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen jederzeit möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Beispielsweise kann durch eine Erhöhung der Energiekosten, der Mineralölsteuer, der Umsatzsteuer oder sonstiger Steuern usw. eine Preiserhöhung begründet werden, wenn dadurch der Verbraucherpreisindex um mehr als 2 Punkte steigt.


STROM. Pro gebuchtem Stellplatz wird eine verbindliche Stromgebühr berechnet. In dieser Stromgebühr ist ein Verbrauch von bis zu 5 kWh pro Tag enthalten. Die maximal zur Verfügung stehende elektrische Anschlussleistung pro Stellplatz beträgt grundsätzlich 2,8 kW. Es dürfen ausschließlich elektrische Geräte angeschlossen werden, deren gleichzeitige Gesamtleistung diese Grenze nicht überschreitet. Der Anschluss von Geräten mit höherem Strombedarf oder eine Überlastung des Anschlusses ist nicht gestattet. Bei drohender oder bestehender Überlastung des Stromnetzes, insbesondere zur Vermeidung eines Stromausfalls oder zur Wiederherstellung einer stabilen Stromversorgung sind wir berechtigt, die verfügbare Anschlussleistung vorübergehend und soweit erforderlich auf bis zu 1,5 kW pro Stellplatz zu reduzieren. Dies dient dem Schutz der gesamten Stromversorgung des Platzes und der Versorgung aller Gäste. Es ist grundsätzlich untersagt, elektrische Heizlüfter, Heizstrahler oder vergleichbare stromintensive Heizgeräte an den Stellplatzanschlüssen zu betreiben. Ebenso ist das Laden von Elektrofahrzeugen an Stellplätzen sowie an oder über Ferienunterkünfte nicht gestattet. Elektrofahrzeuge dürfen ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Ladesäulen geladen werden. Diese befinden sich derzeit auf dem Parkplatz am Strand sowie vor dem Waschhaus an der Halbinsel. Derzeit beträgt der Ladepreis 0,75 €/kWh. Bei unzulässigem Laden eines Elektrofahrzeugs außerhalb der vorgesehenen Ladesäulen behalten wir uns vor, den Anschluss unverzüglich zu unterbrechen und einen pauschalierten Mehraufwand bzw. Schadensersatz in Höhe von 60 € zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Der Anschluss von Kühlwagen, Kühlanhängern oder sonstigen Geräten mit dauerhaft erhöhtem Strombedarf ist nicht Bestandteil der regulären Stromgebühr und ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung nicht gestattet. Ein Kühlanhänger ist vor Ort anzumelden und wird mit 41,50 € pro Nacht berechnet. Bei Verstößen gegen diese Regelungen, insbesondere bei Überlastung des Anschlusses, Anschluss unzulässiger Geräte oder Gefährdung der Stromversorgung, sind wir berechtigt, den Stromanschluss ganz oder teilweise zu unterbrechen, die Nutzung einzelner Geräte zu untersagen und weitere angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung zu treffen. Die Übergabestelle zwischen der elektrischen Anlage des Campingplatzes und der elektrischen Anlage des Gastes ist die Steckverbindung am Verteilerkasten. Ab dieser Steckverbindung ist der Gast für die von ihm verwendeten Anschlussleitungen, Adapter, Kabeltrommeln und angeschlossenen Geräte verantwortlich. Diese müssen sich in ordnungsgemäßem, für den Außenbereich geeignetem und sicherem Zustand, befinden. Der Gast haftet für Schäden, die durch seinerseits eingebrachte elektrischen Anlagen, Leitungen oder Geräte verursacht worden sind, soweit er diese Schäden zu vertreten hat. Kurzzeitige Unterbrechungen oder Einschränkungen der Stromversorgung aufgrund technischer Störungen, Überlastung, notwendiger Sicherungsmaßnahmen oder höherer Gewalt können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.


ANGEBOTE. Angebote und Paketpreise sind stark limitiert und stehen nur solange der Vorrat reicht zur Verfügung. Aufgrund der digitalen Umstellung können ab sofort keine Rabatte (wie ACSI-Card, ADAC-Card, FreeOnTour-Card u.a.) gewährleistet werden. Die Preise und der Leistungsrahmen von Kostenvoranschlägen, Angeboten, SparPaketen und SparPreisen stehen nur im Jahr der Veröffentlichung zur Verfügung. Für das darauffolgende Kalenderjahr ändern sich die Konditionen für unsere Angebote in Leistungsumfang und Preis.


ABREISE. Ferienwohnungen müssen bis 10.00 Uhr und Camping-Stellplätze bis 11.00 Uhr geräumt sein. Außerhalb der Hauptsaison kann die Abreise später erfolgen, wenn der Stellplatz im Anschluss nicht anderweitig vergeben ist und von der Rezeption eine Spätabreisegenehmigung erfolgte. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Übernachtungspreise.


RÜCKTRITT & WIDERRUF. Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich. Dieser muss schriftlich oder per Mail erklärt werden und von uns bestätigt worden sein.  Maßgebend für den Rücktritts-Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir sind berechtigt, eine pauschale Bearbeitungs- bzw. Stornogebühr in Höhe von 25€ zu berechnen. Dies gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung noch keine Zahlung erfolgt ist. Uns bleibt vorbehalten, auf die Erhebung der Bearbeitungs- bzw. Stornogebühr bei geringem Aufwand ganz oder teilweise aus Kulanz zu verzichten. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Abzug der Bearbeitungs- bzw. Stornogebühr von 25€ sowie etwaiger weiterer Stornokosten zurückerstattet. Bei Stornierungen ab 14 Tage vor Buchungstermin berechnen wir 30%, ab 7 Tage vor Buchungsbeginn 50%, ab 3 Tage vor Buchungsbeginn 100% des veranschlagten Mietpreises. Bei Weitervermietung des Objektes oder der Fläche wird keine anteilige Mietgebühr erhoben. Sollte die Camping- & Ferienpark GmbH & Co. KG zum reservierten Zeitraum vorübergehend geschlossen oder die gewählte Urlaubsform untersagt werden, wird eine evtl. bereits getätigte Zahlung automatisch auf den Namen hinterlegt & der nächsten Urlaubs-Reservierung komplett gutgeschrieben.


REKLAMATION. Beanstandungen zur Reinigung müssen im besten Fall umgehend – spätestens noch am Anreisetag – gemeldet werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Eine nachträgliche Reklamation am Abreisetag ist nicht möglich, sodass Rabatte oder Rückerstattungen aufgrund von Reinigungsmängeln nicht gewährt werden können. Die durch Instandhaltungsarbeiten und Pflege des Geländes entstehende Geräuschkulisse und weitere Nebeneffekte führen nicht zu Preisminderungen. Auch wird ab November bis zum Frühlingsbeginn bzw. bei Frostvorhersage das Wasser auf den Stellplätzen abgestellt, was keinen Reklamationsgrund darstellt.


MINDESTBUCHUNG. Für Campingflächen & Ferienhäuser bestehen an langen Wochenenden wie Ostern, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingsten & Fronleichnam besondere Buchungsbedingungen (Mindestzahl an Übernachtungen). Für Ferienhäuser gilt diese Regelung auch in der Ferienzeit. Die Anzahl des kürzestmöglichen Aufenthalts pro Buchung variiert jährlich.


TOURISMUSSTEUER. Die Gemeinde Vöhl hat zum 01.07.2022 eine verpflichtende Tourismussteuer von 1 € pro Person / Übernachtung eingeführt. Diese muss zusätzlich zu dem Gesamtpreis der von uns ausgestellten Kalkulation erhoben und an die Gemeinde Vöhl weitergereicht werden.


HAFTUNG. Die Nutzung des gesamten Geländes, aller Einrichtungen und des Badesees erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz sorgfältig zu behandeln. Er ist verpflichtet Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Die Camping- & Ferienpark Teichmann GmbH & Co. KG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch sie selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Camping- & Ferienpark Teichmann haftet ferner nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen oder für Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet Camping- & Ferienpark Teichmann nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen, dies gilt auch für außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen sowie bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Camping- & Ferienpark Teichmann. Brandschäden die durch Grill- oder Feuerschalen auf der Wiese entstehen, berechnen wir mit mind. 50 €. Jeder Gast verpflichtet sich verantwortungsbewusst und vorsichtig mit Feuer- und Funkenflug umzugehen. Asche und insbesondere Glut sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Bei nicht ordnungsgemäßer und ungereinigter Rückgabe der Feuerschalen fällt eine Aufwandspauschale von 30 € an. Das Animationsprogramm stellt keine Betreuung dar: Die Aufsichtspflicht liegt jederzeit bei den Eltern, auch während der Animationseinheiten. Es ist keine Badeaufsicht vorhanden. Bei den vom Betrieb im See installierten Schwimminseln handelt es sich um Ruheinseln und ist als Schwimmziel zu verstehen. Es ist nicht zulässig, Pakete oder Päckchen an den Camping- & Ferienpark zu senden. Genutzt werden kann z.B. der Amazon Locker an der Shell-Tankstelle in Herzhausen oder der Hermes Paketshop in Vöhl. Generell wird für zugesandte Post keine Haftung übernommen.


VERHALTENSWEISEN. Die Nachtruhe von 23 bis 6 Uhr ist grundsätzlich einzuhalten. Auf den Jugend- & Gruppenwiesen herrscht Nachtruhe von 24 bis 9 Uhr. Da laute & basslastige Musik strikt verboten ist, darf Musik ausschließlich über Smartphones gehört werden. Werden Musik-Boxen trotz Verbot mit auf das Gelände gebracht, bieten wir die Option der Aufbewahrung der Musik-Boxen bis zur Abreise an. Werden Musik-Boxen dem Platzpersonal nicht ausgehändigt, muss alternativ der Besitzer der Musik-Box ohne Rückerstattung der Platzgebühr das Gelände umgehend verlassen. Bei Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens und der Nutzung von Musikanlagen und der Nichteinhaltung der Ruhezeiten wird eine Gebühr für Mehraufwendungen in Höhe von 150 € in Rechnung gestellt. Dem Schuldner bleibt nachgelassen einen geringeren Mehraufwand nachzuweisen. Jedes Camp muss jederzeit sauber gehalten werden. Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit von 10 km/h laut StVO. Den Weisungen des Personals der Camping- & Ferienpark Teichmann GmbH & Co. KG ist in jedem Fall Folge zu leisten.


HUNDE. In den Ferienunterkünften sind bis zu 2 Hunde gestattet – auf das Sofa oder ins Bett dürfen sie ausdrücklich nicht. Bei untersagter Nutzung von Bett und Sofa werden 100 € in Rechnung gestellt. Beim Hinterlassen von Flecken wird die Rechnung einer professionellen Reinigung an den Buchenden weitergeleitet. Vielen Dank für Dein Verständnis.


KFZ, E-SCOOTER & HOVERBOARDS. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO und das Fahren in Schrittgeschwindigkeit, auch bei dem Gebrauch von E-Scootern & E-Rollern. Diese müssen haftpflichtversichert sein, ein Kennzeichen tragen und dürfen nur von einer Person ab 14 Jahren gefahren werden. E-Hoverboards dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden, da sie zu den Sportgeräten zählen und daher ausschließlich in Sportstätten genutzt werden dürfen.


PRÜFPFLICHT für Flüssiggasanlagen in Wohnwagen & Wohnmobilen. Ab dem 19. Juni 2025 ist gemäß § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine regelmäßige Gasprüfung für Flüssiggasanlagen in Wohnwagen & Wohnmobilen verpflichtend. Diese Prüfung muss alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Fahrzeuge, die bisher keine gültige Gasprüfung haben, müssen diese spätestens bis zum 19. Juni 2025 nachholen. Zudem ist eine Gasprüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen an der Gasanlage erforderlich. Die Prüfung darf ausschließlich von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden, die die gesetzlichen Vorgaben und Prüfmittel gemäß § 60 StVZO einhalten. Weitere Informationen sind auf der Website des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) unter www.dvgw.de erhältlich.


PLATZORDNUNG. Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die in der Rezeption und den Infotafeln ausgehängt und auf Wunsch ausgehändigt wird. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten oder andere Regeln verstößt, kann umgehend vom Platz verwiesen werden. Es besteht die Verpflichtung, den gesamten und ursprünglich geplanten Aufenthalt zu bezahlen. Es darf nur die angemeldete Personenzahl an Übernachtungsgästen den Platz betreten. Tagesbesuchern ist der Zutritt nicht gestattet.


GUTSCHEIN Seehütte. Der in der Infobroschüre enthaltene Gutschein des ehemaligen Restaurants Seehütte über ein Freigetränk kann je angelegter Reservierung lediglich einmal im See-Bistro eingelöst werden.


SONSTIGES. Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, Platzzuweisungen zu ändern, wenn dieses aus besonderen Gründen notwendig ist. Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher einer schriftlichen Bestätigung.


SALVATORISCHE KLAUSEL. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


VERTRAGSSPRACHE. Die Vertragssprache ist Deutsch.


 

Stand: Mai 2026.

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